Inhaberin von Dolce Vita by Laura ist Laura Rossano
Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen sind Bestandteil jedes mit uns abgeschlossenen Vertrages, soweit nicht schriftlich etwas anderes vereinbart ist.Alle vom anderen Vertragsteil gemachten Vorschriften und Bedingungen, die nicht mit unseren allgemeinen Geschäftsbedingungen übereinstimmen, sind nur dann verbindlich, wenn sie ausdrücklich schriftlich anerkannt werden; sie gelten nur für den Vertrag, für welchen sie vereinbart wurden. Anderenfalls sind solche Vorschriften und Bedingungen für uns auch dann unverbindlich, wenn wir ihnen nicht widersprechen. Verträge und unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen sind auch bei rechtlicher Unwirksamkeit einzelner Punkte in ihren übrigen Teilen verbindlich. Anstelle unwirksamer Regelungen gilt das als vereinbart, wodurch der wirtschaftliche Zweck der unwirksamen Klausel bestmöglich erreicht wird.
1. Angebot
Die in unserem Angebot angegebenen Preise gelten unter dem Vorbehalt, dass die Auftragsdaten die dem Angebot zugrunde liegen, unverändert bleiben. Unsere Preise enthalten keine Mehrwertsteuer. Sie gelten verpackungsfrei ab Werk. Kosten, die durch nachträgliche von dem Besteller veranlasste Änderungen bedingt sind, insbesondere ein hierdurch verursachter Fertigungsstillstand, sind vom Besteller zu übernehmen. Als Änderungen gelten auch Wiederholungen von Proofs bzw. Probedrucken, die vom Besteller wegen geringfügiger Abweichung von der Vorlage verlangt werden. Muster, Entwürfe, Probedrucke und ähnliche Vorarbeiten, die der Besteller veranlasst hat, sind, auch wenn der Auftrag nicht erteilt wird, vom Besteller zu bezahlen.
2. Auftragserteilung
Der Besteller ist an den erteilten Auftrag gebunden. Verbindlich für die Ausführung und Lieferung des Auftrages ist nur der schriftliche Auftrag des Bestellers oder unsere schriftliche Auftragsbestätigung.
3. Lieferung
Die Lieferzeit beginnt am ersten Werktag nach Erhalt der schriftlichen Auftragserteilung und aller Vorlagen bis 9 Uhr bei uns eingegangen, die für die Produktion notwendig sind. Wir geben die Lieferzeit in Arbeitstagen oder Kalenderwochen an. Werktage sind von Montags bis Freitags, ausgenommen Feiertage. Den Versand nehmen wir für den Besteller mit aller Sorgfalt vor. Für Fehler haften wir dabei nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Der Versand der Ware erfolgt nur nach einer schriftlichen Versandvorschrift des Bestellers, die bei Auftragserteilung vorliegen muss. Die Lieferfrist ist eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf der Liefergegenstand das Werk verlassen hat oder die Versandbereitschaft mitgeteilt worden ist. Verzögert sich die Lieferung über den vereinbarten Zeitpunkt hinaus, muss uns der Besteller zunächst schriftlich eine angemessene Nachfrist gewähren. Nach fruchtlosem Ablauf der Nachfrist kann der Besteller vom Vertrag zurücktreten, es sei denn, dieser Fristablauf beruft auf Gründen, die wir nicht zu vertreten haben; dies sind insbesondere Arbeitskämpfe (Streik, Aussperrung), höhere Gewalt sowie unvorhergesehene Hindernisse, die außerhalb unseres Willens liegen und soweit diese Hindernisse nachweislich auf die Fertigstellung oder Ablieferung des Liefergegenstandes von erheblichen Einfluss sind. Solches gilt auch, wenn die Umstände bei Unterlieferern eintreten. Wenn dem Besteller wegen einer Verzögerung, die infolge unseres Verschuldens eingetreten ist, ein Schaden entsteht, ist er unter Ausschluss weitergehender Ansprüche berechtigt, eine Verzugsentschädigung zu fordern. Diese beträgt für jede volle Woche der Verspätung 0,5%, im Ganzen aber höchstens 5% von Hundert vom Werte desjenigen Teiles der Gesamtlieferung, der infolge der Verspätung nicht rechtzeitig oder nicht vertragsgemäß benutzt werden kann. Wird der Versand auf Wunsch des Bestellers verzögert, so werden ihm beginnend einen Monat nach Anzeige der Versandbereitschaft, die durch die Lagerung entstandenen Kosten, mindestens jedoch 0,5% von Hundert des Rechnungsbetrages, dieser verlangten Lieferung für jeden Monat berechnet. Fixe Liefertermine (§ 361 BGB) sind nur dann verbindlich, wenn wir unter Hinweis auf den Fixcharakter den Liefertermin schriftlich bestätigt haben. Die Einhaltung der Lieferfrist setzt die Erfüllung der Vertragspflichten des Bestellers voraus.
4. Schäden und Verluste, Gefahrübergang
Die Gefahr geht spätestens mit der Absendung des Liefergegenstandes auf den Besteller über. Dies gilt auch dann, wenn Teillieferungen erfolgen oder wir zusätzliche andere Leistungen, zum Beispiel die Versendungskosten oder Anfuhr und Aufstellung übernommen haben. Auf Wunsch des Bestellers wird auf seine Kosten die Sendung durch uns gegen Diebstahl, Bruch-, Transport-, Feuer- und Wasserschäden sowie sonstige versicherbare Risiken versichert. Verzögert sich der Versand infolge von Umständen, die wir nicht zu vertreten haben, geht die Gefahr vom Tage der Versendungsbereitschaft auf den Besteller über. Eine Haftung vor Gefahrübergang für Schäden oder Verluste, die fremdes Gut, gleich aus welchem Grunde es sich bei uns befindet, durch Diebstahl, Feuer, Wasser oder andere Gefahr erleidet, besteht nur im Falle von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Diese Haftungsbeschränkungen gilt insbesondere auch für Folgeschäden, gleich welcher Art.
5. Beanstandungen
Der Besteller ist verpflichtet, die zur Korrektur erhaltenen Vor- und Zwischenerzeugnisse unverzüglich auf ihre Vertragsgemäßheit zu überprüfen und Beanstandungen unverzüglich schriftlich zu rügen. Mit Druckfreigabe geht die Gefahr etwaiger Fehler auf den Besteller über, soweit es sich nicht um Fehler handelt, die erst in der an die Druckfreigabe anschließenden Produktion entstanden sind oder erkannt werden konnten. Das gleiche gilt für alle sonstigen Freigabeerklärungen des Bestellers zur weiteren Herstellung, bzw. zum Versand. Mängelrügen müssen unverzüglich, spätestens innerhalb einer Woche nach Empfang der Ware geltend gemacht und genauestens spezifiziert werden. Mündliche oder fernmündliche Beanstandungen müssen unverzüglich schriftlich bestätigt werden. Das Recht des Bestellers, Ansprüche aus Mängeln geltend zu machen, verjährt in allen Fälle von dem Zeitpunkt der rechtzeitigen Rüge an in 6 Monaten. Bei begründeter Mängelrüge und bei Fehlen zugesicherter Eigenschaften können wir nach unserer Wahl und unter Ausschluss anderer Ansprüche Nachbesserungen vornehmen oder Ersatzlieferung leisten, und zwar bis zur Höhe des Auftragswertes. Gleiches gilt für den Fall einer begründeten Mängelrüge hinsichtlich der Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Im Falle verzögerter, unterlassener oder misslungener Nachbesserung oder Ersatzlieferung kann der Besteller vom Vertrag zurücktreten. Weitere Ansprüche des Bestellers, insbesondere ein Anspruch auf Ersatz von Schäden, die nicht an de Liefergegenstand selbst entstanden sind, sind ausgeschlossen. Hat der Auftrag Lohnveredelungsarbeiten oder eine weitere Verarbeitung zum Gegenstand, so haften wir nicht für die dadurch verursachte Beeinträchtigung des zu veredelnden oder weiterzuverarbeitenden Erzeugnisses, sofern nicht der Schaden grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht worden ist. Wenn ein Teil der Lieferung Mängel aufweist, berechtigt dies nicht zur Beanstandung der gesamten Lieferung. Grundsätzlich wird keine Gewähr übernommen für Schäden, die aus nachfolgenden Gründen entstanden sind: Ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung, natürliche Abnützung, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung, geringfügige Abweichungen vom Original bei farbigen Reproduktionen, geringfügige Unterschiede zwischen Andrucken und dem Auflagendruck. Sind wir verpflichtet, für die Herstellung des vertragsgemäßen Werkes, Fremderzeugnisse einzusetzen, beschränkt sich unsere Haftung im Hinblick auf die Fremdleistungen auf die Abtretung der Haftungsansprüche, die uns gegen den Lieferer des Fremderzeugnisses oder der Fremdleistung zustehen. Mehr- oder Minderlieferungen bis zu 10% der bestellten Auflagen können nicht beanstandet werden. Berechnet wird die gelieferte Menge.
6. Archivierung
Vorlagen, Digitale Daten, Druckträger und andere zur Wiederverwendung benötigten Gegenstände sowie Halb- und Fertigerzeugnisse werden nur nach vorheriger Vereinbarung und gegen eine besondere Vergütung über den Ausliefertermin verwahrt. Die vorstehend genannten Gegenstände werden, soweit diese vom Besteller zur Verfügung gestellt sind, bis zum Auslieferungstermin sorgfältig behandelt. Für Beschädigungen haften wir nur bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz. Sollten die vorstehend genannten Gegenstände versichert werden, ist dies durch den Besteller vorzunehmen.
7. Annahmeverzug, Lagerung von Fertigwaren
Der Besteller gerät in Verzug, wenn nicht spätestens nach einer Woche nach Aufforderung die Ware vollständig abgenommen hat. Bezahlte aber nicht abgenommene Fertigware wird spätestens 6 Monate nach Annahmeverzugseintritt auf Kosten des Bestellers entsorgt.
8. Periodische Arbeiten
Verträge, die über periodische wiederkehrende Arbeiten abgeschlossen werden, können nur mit einer Frist von mindestens 3 Monaten jeweils zum Monatsende gekündigt werden. Die Kündigung bedarf der Schriftform.
9. Eigentum, Urheberrecht
Die von uns zur Herstellung eingesetzten Druckträger oder Proofs bleiben in unserem Besitz, auch wenn sie besonders berechnet und nicht ausgeliefert werden.
Der Besteller haftet allein, wenn durch die Ausführung seines Auftrages Recht, insbesondere Urheberrechte Dritter, verletzt werden. Der Besteller stellt uns von allen Ansprüchen Dritter wegen einer solchen Rechtsverletzung vorbehaltlos frei.
10. Eigentumsvorbehalt
Wir behalten uns das Eigentum an dem Liefergegenstand bis zum Eingang sämtlicher Zahlungen aus dem Liefervertrag vor. Wir sind berechtigt, den Liefergegenstand auf Kosten des Bestellers gegen Diebstahl, Bruch-, Feuer-, Wasser- und sonstiger Schäden zu versichern, sofern nicht der Besteller selbst die Versicherung nachweislich abgeschlossen hat. Der Besteller darf den Liefergegenstand weder verpfänden noch zur Sicherung übereignen. Bei Pfändungen sowie Beschlagnahme oder sonstigen Verfügungen durch dritte Hand hat er uns unverzüglich hierüber zu benachrichtigen. Bei vertragswidrigem Verhalten des Bestellers, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, nach Mahnung den Liefergegenstand abzuholen; der Besteller ist zur Herausgabe verpflichtet.
11. Zahlung
Die Lieferung der Ware erfolgt ausschließlich durch Zahlung (Brutto-Endpreise) per Rechnung, oder falls vereinbart, per Nachnahmerechnung. Soweit nicht anders vereinbart gelten als Zahlungsziel 8 Tage entsprechend des Datumhinweises bei der Faktura.Die Rechnung kann am Tage der Lieferbereitschaft auch für Teillieferungen ausgestellt werden. Der Besteller kann nur mit einer unbestrittenen oder rechtskräftigen Forderung aufrechnen; Zurückbehaltungs- oder sonstige Aufrechnungsrechte stehen dem Besteller im Übrigen nicht zu. Die Rechte gemäß § 320 BGB bleiben erhalten, solange wir unseren Verpflichtungen gemäß Ziffer 6 Absatz 4 nicht nachgekommen sind. Wenn die Erfüllung des Zahlungsanspruches nach Vertragsabschluss durch Liquiditätsschwierigkeiten des Bestellers gefährdet ist oder einzutreten droht, können wir eine Vorauszahlung oder sofortige Zahlung aller offenen, auch der noch nicht fälligen Rechnungen verlangen. Außerdem können wir noch nicht gelieferte Ware zurückhalten und die Weiterarbeit an noch laufenden Aufträgen einstellen. Diese Rechte stehen uns auch dann zu, wenn der Besteller trotz einer verzugsbegründeten Mahnung keine Zahlung leistet. Bei Zahlungsverzug sind Verzugszinsen von 8% über dem jeweiligen Basiszinssatz (§ 247 BGB) zu zahlen. Die Geltendmachung weitere Verzugsschäden wird hierdurch nicht ausgeschlossen.
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